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19. Marburger Gespräche zum Pharmarecht

Regionalmanagement Mittelhessen GmbH Gepostet von Regionalmanagement Mittelhessen GmbH in Aktuelles aus Mittelhessen 4 min. Lesezeit

Pharmarecht LogoDer Förderkreis der Forschungsstelle
für Pharmarecht der Philipps-Universität Marburg veranstaltet am 3. und 4. März 2016 ein
Symposium zu den Themen „Compliancefragen nach Inkrafttreten des §299a StGB / Regulierungsfragen – Innovation / Naturheilkunde“.
Bei den Marburger Gesprächen sind daher alle am Pharmarecht Interessierten eingeladen, die Entwicklung von Theorie und Praxis zu fördern. 

Zu den Tagungsthemen:

Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen sieht unter anderem die Einführung des neuen Straftatbestandes der „Bestechlichkeit
und Bestechung im Gesundheitswesen“ (§299a StGB-E) vor, nachdem der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs 2012 eine Strafbarkeit niedergelassener
Ärzte wegen Bestechung und Bestechlichkeit gemäß §299 StGB mangels Amtsträgereigenschaft bzw. Beauftragtenstellung verneinte.

In diesem Zusammenhang werden bei den 19. Marburger Gesprächen zum Pharmarecht neben der problematischen Formulierung der Tatbestandsmerkmale mit Blick
auf den Bestimmtheitsgrundsatz und der möglicherweise eintretenden Kriminalisierung grundsätzlich erwünschter Kooperationen auch die Schutzgüter des
§299a StGB-E diskutiert. So finden sich in der Gesetzesbegründung als Zielsetzungen sowohl der Schutz des Wettbewerbs im Gesundheitswesen als auch
die Sicherung des Vertrauens der Allgemeinheit in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen. Aber auch die Verletzung von Vermögensinteressen der
Wettbewerber und Patienten sowie der gesetzlichen Krankenversicherungen soll verhindert werden, um einer Verteuerung medizinischer Leistungen und steigender
Kosten im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.

Die 19. Marburger Gespräche zum Pharmarecht setzen ihren ersten Schwerpunkt auf die hiermit einhergehenden rechtlichen Fragestellungen und Probleme. Der
einleitende Vortrag befasst sich mit strafrechtlichen Schutzanliegen im Gesundheitswesen. Danach werden die Kooperationsformen der Akteure im Gesundheitswesen
sowie die Thematik der Zuwendungen und Anreize in diesem Bereich untersucht. In der Folge stehen praktische wie auch rechtliche Fragen der Umsetzung
der anstehenden Regulierungen in einem Unternehmen, insbesondere auf dessen Leitungsebene, im Mittelpunkt, da neben den operativ Tätigen die Leistungsorgane
ebenfalls eigene Risiken tragen. Im Anschluss daran werden – in mittlerweile guter Tradition der Marburger Gespräche zum Pharmarecht – neue Entwicklungen
im Verfahren nach dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) aufgezeigt. Abschließend wird am ersten Tag auf aktuelle Fragen zu Rabattvereinbarungen
sowie insbesondere auf Wirkstoffvereinbarungen der Krankenkassen als neue Steuerungsinstrumente eingegangen.

Der zweite Tag der Marburger Gespräche zum Pharmarecht befasst sich mit den Themen Innovation und Naturheilkunde und beginnt mit einem Vortrag über Rechtsfragen
zur zweiten medizinischen Indikation, insbesondere zum Innovationsschutz von Arzneimitteln mit patentgeschützten und patentfreien Indikationen. Anschließend
wird die Verantwortungsabgrenzung bei klinischen Prüfungen bzw. der Vertragsgestaltung nach neuem Recht thematisiert. Es folgt ein Vortrag, der den
Status und die Entwicklung pflanzlicher Gesundheitsprodukte in Deutschland und Europa beleuchtet. Die 19. Marburger Gespräche zum Pharmarecht enden
schließlich mit einem Vortrag zu der globalen Marktentwicklung und Regulierung pflanzlicher Gesundheitsprodukte.

Was ist der Förderkreis?

In dem Förderkreis haben sich Vertreter aus Universität und Wirtschaft zu einem dauerhaften Erfahrungsaustausch zusammengefunden. Ihre Zielsetzung ist
es, sich den Herausforderungen der gesellschaftlichen Entwicklung des Gesundheitswesens zu stellen.