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Bilanz der Wirtschaftsförderung 2015: über 1.000 kleine und mittlere Unternehmen gefördert

Regionalmanagement Mittelhessen GmbH Gepostet von Regionalmanagement Mittelhessen GmbH in Aktuelles aus Mittelhessen 3 min. Lesezeit

Land Hessen LogoDie Förder-Bilant der hessischen Wirtschaftsförderung kann sich sehen lassen: Investitionen von rund 350 Millionen Euro wurden angestoßen,
damit wurden 14.000 bestehende Arbeitsplätze gesichert und zur Schaffung von rund 1.100 neuen Arbeitsplätzen beigetragen. „Unsere Instrumente zur Förderung
investiver Maßnahmen wurden ausgesprochen gut angenommen“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am Donnerstag (21.01) in Wiesbaden. Die Förderpalette
reichte dabei von direkten Zuschüssen im Rahmen der Regionalförderung, über Kredite und Bürgschaften bis hin zu Beteiligungen des Landes. Das Fördergebiet
umfasst den Werra-Meißner-Kreis, den Kreis Waldeck-Frankenberg, den Vogelsbergkreis, den überwiegenden Teil des Landkreises Gießen sowie den östlichen
Teil des Kreises Hersfeld-Rotenburg.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung des Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung:
Die Kreditförderung erfolgt im Wesentlichen über das Programm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen“ (GuW) mit Krediten bis zwei Millionen Euro.
Das Programm „Kapital für Kleinunternehmen“ richtet sich mit Kreditbeträgen von 25.000 bis 75.000 Euro an kleine Unternehmen mit bis zu 15 sozialversicherungspflichtigen
Mitarbeitern. Ergänzt wird das Kreditangebot durch das Programm „Hessen-Mikrodarlehen“ mit Kleinkrediten von 3.000 bis 25.000 Euro. Die Bürgschaftsförderung
erfolgt bei einem Bürgschaftsobligo bis 1,25 Millionen Euro über die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (BBH). Bürgschaften mit höherem Obligo werden als
Landesbürgschaften von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) vergeben. Neben der klassischen Bürgschaft bietet die BBH auch die Bürgschaft
ohne Bank (BoB) an. Gründerinnen und Gründer sowie bestehende Unternehmen ohne Hausbank können Bürgschaften direkt bei der BBH beantragen. Die Förderung
durch das Eingehen einer vorübergehenden Beteiligung durch die hessischen Beteiligungsfonds zielt darauf ab, Unternehmen bei Innovations- und Wachstumsvorhaben
in allen Unternehmensphasen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Ansprechpartner ist die BM H Beteiligungsmanagement Hessen mbH, die
als der WIBank zugeordnete Tochter der Helaba für die verschiedenen vom Land unterstützten und initiierten Beteiligungsgesellschaften Anträge annimmt.

„Zu einer erfolgreichen Unternehmensentwicklung gehört nicht nur ein gutes Geschäftsmodell“, sagte Al-Wazir. „Eine wichtige Voraussetzung ist außerdem
die Finanzierung gerade auch von Investitionen. Deshalb unterstützt die Landesregierung den hessischen Mittelstand mit einem breiten Portfolio von
Förderangeboten.“