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Der Lahn-Dill-Kreis investiert in Bildung

Regionalmanagement Mittelhessen GmbH Gepostet von Regionalmanagement Mittelhessen GmbH in Aktuelles aus Mittelhessen 2 min. Lesezeit

Wilhelm-von-Oranien-Schule in Dillenburg. Foto: LDKInvestiert wurde und wird in Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen
an Schulen im Lahn-Dill-Kreis, sowie in energetische und brandschutztechnische Maßnahmen und EDV-Ausstattung zur Modernisierung der Schulen. An
weiterführenden Schulen wurden bzw. werden die naturwissenschaftlichen Trakte und Mediatheken nach modernsten pädagogischen Standards saniert und umgebaut.
Besonders im Fokus stehen die Grundschulen: „Hier wird mit der Schulausbildung begonnen und hier wird der Grundstein für gelingende schulische Bildung
gelegt“ betont Heinz Schreiber. Und weiter erklärt er, dass dabei die unterschiedlichen pädagogischen Konzepte der Schulen und die Ausrichtung und
Weiterentwicklung der Schulen als Ganztagsschulen im Fokus stehen.

Der Lahn-Dill-Kreis unterhält in seiner Funktion als Schulträger derzeit 94 Schulen an 99 Standorten, von Grundschulen über Förder-, Haupt-, Real- und
Gesamtschulen, bis hin zu Gymnasien und beruflichen Schulen. Allein in den Jahren 2010 bis 2014 waren es rund 264 Millionen Euro, die der Kreistag
für Schulbauprojekte bewilligte und trotz angespannter Haushaltslage damit eine eindeutige Schwerpunktsetzung der Investitionen des Landkreises auf
den Schulbereich belegt hat. Für die kommenden Jahre sind im Haushalt weitere 120 Millionen Euro für Schulbaumaßnahmen eingeplant.

Entgegen der Untersuchungsergebnisse der Studie der KfW-Bankengruppe, die einen bundesweiten Durchschnittswert von 25 % der kommunalen Gesamtausgaben für
Bauinvestitionen in Schulen im Jahr 2015 errechnete, machen die Investitionen für Schulen in 2015 laut Haushaltsplan ca. 86 % (Gesamtvolumen
im Haushalt 2015 ca. 38,7 Mio, davon für Schulträgeraufgaben 33,3 Mio) der Gesamtausgaben des Lahn-Dill-Kreises aus. Und das seien im direkten Vergleich
mit anderen Landkreisen Ergebnisse, auf die der Schulträger mit Recht stolz sein darf, stellt der Schuldezernent nachdrücklich fest.