„Endlich kann diese für Mittelhessen
wichtige Autobahn nun gebaut werden.“ Mit diesen Worten begrüßt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich eine Nachricht zur A49: Demnach ist die letzte
noch anhängige Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss im Teilabschnitt zwischen Stadtallendorf und Gemünden/Felda an der A5 zurückgenommen worden.
Diese hatte beim zuständigen Bundesverwaltungsgericht gelegen. Vorangegangen waren langjährige Verhandlungen mit einer klagenden Eigentümergemeinschaft,
deren forstbetrieblich genutzte Grundstücke vom Bau der Autobahn und den geplanten naturschutzfachlichen Maßnahmen betroffen sind.
„Der Lückenschluss ist dringend notwendig“, sagt der Regierungspräsident mit Sitz in Gießen weiter. Die A49 soll Kassel mit dem Raum Gießen verbinden.
Derzeit endet sie aber auf halbem Weg bei Neuental (Schwalm-Eder-Kreis). Mit der Klagerücknahme liegen nunmehr für alle drei verbleibenden Streckenabschnitte
der A49 zwischen Kassel und dem Anschluss an die A5 bei Gemünden/Felda bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse und damit Baurecht vor.
Dr. Christoph Ullrich: „Wir haben mit viel Aufwand das Planfeststellungsverfahren betrieben und freuen uns über die nunmehr bestandkräftige Genehmigung.“
Ein Abschnitt befindet sich bereits seit 2011 im Bau. Mit dem Beginn der Bauarbeiten in den beiden weiteren Neubauabschnitten ist im Jahr 2020 zu rechnen.
Die Eigentümergemeinschaft erhält eine Entschädigung für die Beeinträchtigungen, die mit dem Weiterbau verbunden sind.