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Existenzgründung auch in Coronazeiten möglich

Regionalmanagement Mittelhessen GmbH Gepostet von Regionalmanagement Mittelhessen GmbH in Aktuelles aus Mittelhessen 4 min. Lesezeit

Melanie Halblau und Johanna Schmidt haben sich -trotz Corona- ihren Traum vom eigenen Restaurant erfüllt – im Zentrum Gladenbachs mit dem Namen: MJ´s Das kleine Restaurant. Die eine als Köchin, um ihre eigene Kreativität und Ideen in der Küche zu verwirklichen, die andere mit der Organisatorin und der Vermarktung des Restaurants.

Die beiden Gründerinnen haben ein Restaurant in Gladenbach übernommen und es mit einem individuellen Konzept mitten im letzten Lockdown neu eröffnet. Im Rahmen einer kleinen, aber feinen Speisekarte und einem geschmackvollen Ambiente bietet das „MJ´s Das Kleine Restaurant“ qualitativ hochwertiges Essen und guten Service an.

Unterstützt bei der Umsetzung ihres Vorhabens wurden die beiden Gründerinnen neben ihrer Familie durch die finanzierende Bank, die Agentur für Arbeit Marburg und das Gründerzentrum24.de.

Daniela Henkel, Arbeitsvermittlerin in der Arbeitsagentur, sagt: „Wenn sich abzeichnet, dass die Selbständigkeit eine gute Alternative ist und das Vorhaben vorher fundiert geprüft und vorbereitet ist, kann eine finanzielle Förderung (Gründungszuschuss) als Starthilfe angeboten werden. In diesem Falle hat das alles gepasst, jetzt können die jungen Unternehmerinnen eigene Ideen verwirklichen.“

Die Agentur für Arbeit kann Existenzgründer fördern mit dem sogenannten Gründungszuschuss*. Dieser kann dann gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen besteht.

„Es hat geklappt“ sagen Melanie Halblau und Johanna Schmidt, wir haben die Chance am Standort Gladenbach gesehen, und es hat uns gereizt, in eigener Regie tätig zu sein für unser Einkommen. Die ersten Erfahrungen sind gut, und wenn Corona immer weiter abflaut, können wir in vollen Zügen unsere Küche und unseren Service anbieten. Gut getan hat uns die fachliche Beratung und unterstützende Förderung.“

Wer Arbeitslosengeld bezieht und beabsichtigt, sich selbständig zu machen, sollte dies bei seinem Arbeitsvermittler oder seiner Arbeitsvermittlerin ansprechen. Dann kann eine Existenzgründungsberatung (kostenfrei) vermittelt werden.

* Grundsätzlich muss die Prognose für den Erfolg der selbständigen Tätigkeit vorliegen. Vor der Bewilligung des Gründungszuschusses überprüft die Arbeitsagentur, ob die geplante selbständige Tätigkeit wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt. Ein detaillierter Businessplan muss vorgelegt werden, aus dem die Geschäftsidee, Marktumsetzung, Rechtsform, Markteinschätzung und Finanzplanung hervorgehen. Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee ist durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachzuweisen. Auch die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit müssen Gründungswillige nachweisen. Diese Hürden hat der Gesetzgeber eingebaut, um sicherzustellen, dass ein Unternehmen zum Gründungszeitpunkt eine reelle Aussicht auf Erfolg hat.