„Gut beraten in die Zukunft“ ist das Motto des Förderprogramms unternehmensWert:Mensch (BMAS/ESF) zur Entwicklung von langfristigen Personalstrategien im Mittelstand. Das bundesweite Förderprogramm unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem und bis zu 249 Beschäftigten, in zwei Programmzweigen, bei Vorhaben zur Fachkräftebindung und/oder Umsetzung von betrieblichen Digitalisierungsvorhaben. Die Antragsfristen wurden verlängert, regional ansässige Betriebe können bis 30. November 2021 ins Förderprogramm aufgenommen werden. Vereinbaren Sie bei Interesse einen Termin für ein kostenfreies Erstberatungsgespräch. Bei Herausforderungen im Bereich Führung, Arbeitsorganisation in Corona-Zeiten, Fachkräftebindung, Personal-entwicklung und Förderung von Gesundheit können mittelständische Unternehmen eine Beratung von Experten auch mit Einzelmaßnahmen wie Coaching nutzen. Das Beratungsprogramm unterstützt KMU dabei, eine zukunftsgerechte und mitarbeiterorientierte Personalstrategie zu entwickeln. Förderfähig sind auch personalpolitische Maßnahmen, die durch Corona bedingt sind, wie beispielsweise Mitarbeiter*innen trotz Kurzarbeit an das Unternehmen zu binden. Die Unternehmen bekommen Unterstützung für einen dreistufigen, beteiligungsorientierten Beratungsprozess, der sich gezielt am Bedarf des Betriebes orientiert. Im Programmzweig uWM Klassik gibt es je nach Unternehmensgröße einen Zuschuss von 50 bzw. 80 Prozent des Beraterhöchstsatzes von 1.000 EUR netto je Beratertag für maximal 10 Beratungstage. Im Programmzweig uWM plus mit Beratungsleistungen der Unternehmensführung und der Beschäftigten für Entwicklungsprozesse zur Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben beträgt der Zuschuss 80 Prozent des Berater-höchstsatzes von 1.000 EUR netto je Beratertag für maximal 12 Beratungstage. Dieser Programmzweig hilft dabei, die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einzusetzen, indem er betriebliche Lern- und Experimentierräume fördert. Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Herausforderungen zur Gestaltung der digitalen Transformation, z.B. Prozesse stärker zu digitalisieren, Einführung von Branchensoftware, Apps zur Zeit- und Leistungserfassung, IT-gestützte Prozesse für Produktion und Logistik, Ressourcensteuerung von Personal und Material, digitale Kommunikationsformen zur Organisation von Prozessen und Teams, Befähigung von Beschäftigten in der digitalen Arbeitswelt. Ist die Förderfähigkeit gegeben und entschließt sich das Unternehmen das Programm durchzuführen, findet die Umsetzung von passgenauen Maßnahmen durch autorisierte Prozessberater*innen im Unternehmen statt, siehe Prozessberater-Pool. Bis zum 30. November 2021 können Unternehmen eine Förderung beantragen. Die Fördertöpfe sind aktuell gut gefüllt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Erstattungsverfahren.
Gut beraten in die Zukunft … Fachkräfte binden … auf technologische und digitale Veränderungen reagieren