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Hessen investiert erfolgreich in Integration

Regionalmanagement Mittelhessen GmbH Gepostet von Regionalmanagement Mittelhessen GmbH in Aktuelles aus Mittelhessen 3 min. Lesezeit

„Die
Förderung von Projekten mit neuen innovativen Ansätzen wird auch 2019 fortgeführt. Die Antragstellung ist noch bis 31.12.2018 möglich“, so Staatssekretär
Kai Klos. Hessen investiert weiterhin erheblich in Integrationsmaßnahmen und unterstützt so auch die Kommunen.

„Gelingende Integrationspolitik will verbinden, will ein gutes Miteinander schaffen, gegenseitige Achtung und Respekt untereinander stärken und den lokalen
Zusammenhalt in den Kommunen fördern. Mit ihrem Landesprogramm WIR richtet sich die Hessische Landesregierung daher an alle Bürgerinnen und Bürger
– mit und ohne Migrationshintergrund – mit dem Ziel, die Chancen auf Teilhabe in allen gesellschaftspolitischen Bereichen auszubauen und langfristig
zu verbessern“, betonte der Bevollmächtigte für Integration und Antidiskriminierung des Landes, Staatssekretär Kai Klose.

Im Jahr 2018 hat das Land Hessen die Fördermittel aus dem Landesprogramm 2018 auf über 10 Millionen Euro aufgestockt und um neue Maßnahmen und Konzepte
erweitert. Einen Schwerpunkt bildet 2019, wie auch bereits im Vorjahr, die Förderung neuer Innovativer Integrationsprojekte. Mit dieser Maßnahme sollen
neue Modellprojekte angestoßen werden, die in verschiedenen Themen- bzw. Handlungsfeldern neue Lösungsansätze zur nachhaltigen Verbesserung der Integrationschancen
von Menschen mit Migrationshintergrund bieten und deren Eigeninitiative stärken.

Ein wichtiger Aspekt und Basis für eine nachhaltige Verbesserung der Integrationschancen ist die Vernetzung vor Ort, dort wo sich Menschen täglich begegnen“,
hob Klose hervor. „Ich freue mich daher auch im Jahr 2019 auf eine Vielzahl solcher Förderanträge mit neuen innovativen Ansätzen, die die Integration
vor Ort zum Nutzen unserer gesamten Gesellschaft weiter voranbringen.“

Informationen zur Antragstellung:

Die Anträge mit entsprechender Projektkonzeption und einem Finanzierungsplan für das jeweilige Haushaltsjahr können ab sofort bis zum 31.12.2018 eingereicht
werden beim

Regierungspräsidium Darmstadt| Dezernat II 25 – Soziales, Integration und Flüchtlinge| Hilpertstr. 31| 64283 Darmstadt

Antragsberechtigt sind hessenweit kommunale, kirchliche und gemeinnützige Träger sowie gemeinnützige Migrantenorganisationen.
Der Antrag ist rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn vorzulegen.
Die Förderhöchstdauer beträgt in der Regel drei Jahre, die Landesförderung bis zu 50% der Maßnahmenkosten.
Weitere Informationen und Einzelheiten zu Förderkriterien und Antragsunterlagen erhalten Sie über das Regierungspräsidium Darmstadt sowie unter www.integrationskompass.de