Über die zolltechnischen Konsequenzen eines „harten“ Brexit können sich Unternehmen bei einer Roadshow der
mittelhessischen IHKs und des Hauptzollamts Gießen informieren. Mit der Veranstaltungsreihe ist für den Fall vorgesorgt, dass das zwischen der Europäischen
Union und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Austritts-Abkommen keine Zustimmung findet („No-Deal-Szenario“).
Am 30. März 2019 verlässt das Vereinigte Königreich die Europäische Union. Unabhängig von der Ausgestaltung der zukünftigen Beziehungen wird der Brexit
insbesondere beim gegenseitigen Warenverkehr gravierende Auswirkungen auf die betriebliche Praxis der Unternehmen haben. Unter anderem werden Zollanmeldungen
und -abfertigungen im Falle eines „harten Brexit“ bereits ab dem 30. März erforderlich sein.
Für Unternehmen sind eingehende Kenntnisse des EU-Zollrechts – beispielsweise im Hinblick auf anwendbare Zollverfahren und zollrechtliche Vereinfachungen
– Voraussetzung, um Geschäftsabläufe erfolgreich an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die bislang
kaum Erfahrungen mit Geschäften außerhalb des EU-Binnenmarktes haben, müssen sich auf diese Herausforderungen rechtzeitig einstellen.
Um die Unternehmen im Falle eines „harten Brexit“ über die zolltechnischen Konsequenzen kurzfristig zu informieren, Fragen und Probleme zu besprechen und
den Austausch zu ermöglichen, sind folgende Termine für die Brexit-Roadshow geplant:
IHK Limburg: 25. Januar, 9:00-12:00 Uhr, Limburg
IHK Gießen-Friedberg: 30. Januar, 09:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr, Gießen
IHK Kassel-Marburg: 5. Februar, 09:00-12:00 Uhr, Marburg
IHK Lahn-Dill: 6. Februar, 09:00-12:00 Uhr, Dillenburg
IHK Kassel-Marburg: 7. Februar, 09:00-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr, Kassel
Vorbereiten können sich Unternehmen bereits anhand der umfangreichen IHK-Checkliste „Are you ready for Brexit“. Sie bietet über „Zollfragen“ hinaus Orientierung
in 18 Themenfeldern (www.ihk-lahndill.de, Dok.-Nr. 4155314).