Landkreis Gießen. Von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassung: Ein großer Teil von Verwaltungsdienstleistungen wird in Kürze per Mausklick oder Tipp und Wisch auf dem Smartphone möglich sein. Der zeitraubende Gang „aufs Amt“ und das Ausfüllen von Papierformularen entfallen. Hintergrund ist das Onlinezugangsgesetz (OZG). Der Landkreis Gießen unterstützt elf Kreiskommunen, um die Voraussetzungen für digitale Dienstleistungen zu schaffen. Das Land Hessen fördert diese Zusammenarbeit mit 100.000 Euro. Landrätin Anita Schneider hat nun den entsprechenden Zuwendungsbescheid des Innenministeriums erhalten.
„Die Umsetzung des OZG ist für öffentliche Verwaltungen eine große Herausforderung – für Verwaltungen kleinerer Kommunen in besonderem Maß“, erklärt die Landrätin. „Deswegen lohnt es sich, gemeinsam die Aufgaben anzugehen. Als Landkreis unterstützen wir Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Die Beteiligten profitieren gegenseitig.“
Von Hunde-Anmeldung bis Führerscheinantrag
Das extra dafür gebildete „Team OZG“ geht die Umsetzung des Mammutprojekts auf kommunaler und Landkreisebene gleichzeitig an. Neben dem Landkreis nehmen elf Kommunen teil: Allendorf (Lumda), Biebertal, Buseck, Fernwald, Grünberg, Laubach, Lich, Linden, Pohlheim, Rabenau und Reiskirchen.
Ziel des OZG ist es, bundesweit sämtliche onlinefähigen Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 elektronisch über Verwaltungsportale zur Verfügung zu stellen – von der Anmeldung eines Hundes bei der Gemeindeverwaltung bis zum Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle des Landkreises.
„Die interkommunale Zusammenarbeit trägt dazu bei, dass alle Beteiligten Aufwand und Kosten sparen und Nutzen teilen. Denn die Koordination der nötigen technischen Abläufe und die Kommunikation mit den Software-Herstellern läuft zentral über das Team OZG“, erklärt Landrätin Schneider. Das kommt vor allem kleineren Kommunen zugute, deren personelle Kapazitäten begrenzt seien. Die Landesförderung führt nun zu einer zusätzlichen Kosteneinsparung für die Beteiligten.
In den kommenden Monaten werden in den beteiligten Kreiskommunen die ersten Online-Anträge ermöglicht. Für die Kreisverwaltung befindet sich derzeit der Online-Führerscheinantrag in der Testphase und wird danach komplett verfügbar sein.