Beim Regierungspräsidium Gießen liegt seit Mitte Juli der Entwurf des Lärmaktionsplanes Mittelhessen in der 2. Stufe – Straßenverkehr – vor. Bis zum 13. September sind die Unterlagen in der Behörde, aber auch vor Ort in den Verwaltungsgebäuden der fünf Landkreise und der Städte Marburg, Gießen und Wetzlar einsehbar. Der Entwurf kann auch auf der Homepage der Behörde unter www.rp-giessen.de / öffentliche Bekanntmachungen heruntergeladen werden.
Plan und Karten knüpfen an die 1. Stufe an – mit dem Unterschied, dass diesmal auch Hauptverkehrsstraßen mit einem halbierten Verkehrsaufkommen (3 Mio. Kfz/Jahr) kartiert wurden. Der Entwurf enthält außerdem eine Beschreibung der stark belasteten Bereiche, sogenannter „identifizierter Lärmkonfliktpunkte“ entlang der kartierten Hauptverkehrsstraßen. Bereits in Angriff genommene oder in den nächsten Jahren geplante Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung werden dargestellt. Die von Seiten der Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung eingebrachten Anregungen und Maßnahmenvorschläge sind dokumentiert, ebenso wie die Ergebnisse der zuständigen Behörden im Hinblick auf deren Umsetzbarkeit und Verhältnismäßigkeit. Noch bis zum 27. September besteht die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen steht hierfür ein Online-Formular zur Verfügung. Nach Auswertung aller Stellungnahmen wird der Lärmaktionsplan Mittelhessen der 2. Stufe – Straßenverkehr – fertiggestellt und veröffentlicht. Er ist damit für Behörden und öffentliche Stellen verbindlich. (mh)