Die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt stellt eine besondere Herausforderung für die kommenden Jahren dar – aber keine Unmögliche.
Neben Projekten wie „Chance Arbeitsmarkt“ von der GWAB und der GAB, sind auch viele
andere Einrichtungen und Dienstleister bereit, Flüchtlinge zu unterstützen und bieten spezielle Angebote an.
Die Bundesagentur für Arbeit hat jetzt die Bedingungen für Unternehmen, die Praktika für Flüchtlinge anbieten wollen, mit der Änderung der Beschäftigungsverordnung
erleichtert. Für Asylbewerber und Geduldete sind mindestlohnfreie Praktika seit dem 1. August 2015 von der Zustimmungserfordernis der Arbeitsagentur ausgenommen.
Die Regelung gilt für Pflicht- und Orientierungspraktika sowie ausbildungs- bzw. studienbegleitende Praktika.
In diesem Zuge möchte die Industrie- und Handelskammer (IHK) Unternehmen und Ausbildungsbetriebe, die sich für
Flüchtlinge engagieren, eine Plattform anbieten. Auf der Website www.ihk-praktikumsportal.de können die
Firmen nun kostenfrei Praktika Stellen für Flüchtlinge einstellen. So leisten sie einen Beitrag zur Integration von Asylsuchenden in den deutschen Arbeitsmarkt
und damit auch in die Gesellschaft.