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Planfeststellungsbeschluss für B 454 Stadtallendorf unterzeichnet

Regionalmanagement Mittelhessen GmbH Gepostet von Regionalmanagement Mittelhessen GmbH in Aktuelles aus Mittelhessen 4 min. Lesezeit

Foto: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.Hessens Wirtschafts-
und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir hat am Montag den Planfeststellungsbeschluss für den dritten und letzten Abschnitt des Umbaus der B 454 in der
Ortsdurchfahrt Stadtallendorf unterzeichnet. „Wir entflechten Durchgangsverkehr und örtlichen Verkehr, machen die Straße sicherer und verbessern den
Lärmschutz“, sagte der Minister. „Unser Ziel ist, die Bauarbeiten abzuschließen, bevor der Abschnitt Schwalmstadt-Stadtallendorf der A 49 für den Verkehr
freigegeben wird.“

Die von Kassel kommende A 49 endet derzeit bei Neuental und soll bis Gemünden an der A 5 fortgesetzt werden. Die B 454 verbindet den Raum Marburg mit den
Mittelzentren Stadtallendorf, Kirchhain und Schwalmstadt und würde an die weitergebaute A 49 anschließen. „Die B 454 stellt bereits heute eine hohe
Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner dar, aber als künftiger Zubringer zur A 49 wird sie weiteren Verkehr anziehen“, sagte der Minister. „Mit
dem Ausbau treffen wir dafür die nötigen Vorkehrungen.“

Mit dem Umbau wird die B 454 auf einer Länge von rund 1 Kilometer um bis zu sieben Meter tiefergelegt. Der Trog wird mit schallabsorbierendem Material
verblendet, zusätzlich werden auf einer Länge von 760 Metern Lärmschutzwände errichtet. Der dritte Ausbauabschnitt ist ca. einen Kilometer lang und
kostet ca. 16,9 Mio. Euro mit einem Landesanteil von rund 9,4 Mio. Euro.

Die Gesamtmaßnahme in Stadtallendorf ist rund 3,2 Kilometer lang. Davon sind zwei Abschnitte bereits fertiggestellt. Die Gesamtkosten werden auf 36,3 Mio.
Euro veranschlagt, von denen das Land 12,1 Mio. Euro übernimmt.

Minister Al-Wazir äußerte sich zuversichtlich, dass der Bund seinen Finanzierungsanteil zeitnah bereitstellen werde. Der Baubeginn lasse sich aber erst
terminieren, wenn die Klagefrist verstrichen sei und der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig werde. Der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen
sollen im Januar 2017 öffentlich ausgelegt werden. Daran schließt sich eine einmonatige Frist an, in der Klagen erhoben werden könnten.

Stadtallendorfs Bürgermeister Christian Somogyi äußerte sich erfreut über den Beschluss, der für seine Stadt von großer Bedeutung sei: „Bereits seit über
zwei Jahren weist die Stadt Stadtallendorf darauf hin, dass der dritte Bauabschnitt der Tieferlegung der B 454 unabdingbar für die Infrastrukturausstattung
des Industrie- und Garnisonstandortes ist. Mit dem von den städtischen Gremien und der Industrie gewünschten Weiterbau der A 49 wird diese Baumaßnahme
– durch die zunehmende Verkehrsbelastung – von existenzieller Bedeutung. Der zeitnahe Umbau ist daher dringend notwendig, um für die Bevölkerung keine
unzumutbaren Verkehrsverhältnisse entstehen zu lassen und wird deshalb von mir als Bürgermeister uneingeschränkt begrüßt. Gleichzeitig bedanke ich
mich für das Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dieses Projekt betreuen.“