Das neue Förderprogramm WIPANO (Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen) des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie (BMWi)) ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen für ein umfassendes Leistungsspektrum der TransMIT Gesellschaft für Technologietransfer mbH einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent zu erhalten. Die TransMIT fungiert
dabei im Rahmen des Förderprogramms als sogenannter „qualifizierter Dienstleister“. WIPANO fördert öffentliche Forschung und Unternehmen bei der Patentierung
und Verwertung ihrer Ideen und unterstützt innovative (Forschungs-) Projekte für die Normung. Diese am 20. November 2015 veröffentlichte Richtlinie
trat zum 1. Januar 2016 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2019. Damit wird die bisherige Patentierungsförderung „SIGNO“ abgelöst.
Keine Branche kann sich der rasanten Entwicklung angesichts stetig kürzer werdender Produktlebenszyklen verschließen. Gleichzeitig steigen die Entwicklungskosten
für neue Produkte. Zudem ist bei Produktinnovationen die gewerbliche Sicherung der Erfindung zu bedenken. Dies wird üblicherweise durch Patente und/oder
die Beteiligung an Normungsprozessen vorgenommen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen und Start-Ups sind meist sehr kreativ. Aber fehlende
Kenntnisse über das richtige Vorgehen und die Bewertung sowie enge finanzielle Ressourcen müssen kompensiert werden. Daher unterstützt das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie gezielt durch entsprechende Beratungsförderungen, um den Innovations- und Geschäftsprozess professionell zu begleiten und
Fallstricke zu vermeiden.
Gefördert werden mit WIPANO Projekte
– zur Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten (Patente und Gebrauchsmuster)
– zur Weiterentwicklung von Erfindungen aus der öffentlichen Forschung zur Erhöhung von Vermarktungschancen und
– zur Diffusion von Forschungsergebnissen/
Innovationen durch Normung.
Insofern werden Unternehmen als auch Hochschulen gefördert. Die TransMIT konzentriert sich insbesondere auf die Förderung für Unternehmen bei der Patentierung,
da diese gerade für KMUs sehr geeignet ist. Im Förderschwerpunkt für Unternehmen zur Unterstützung der Sicherung von Erfindungen durch gewerbliche
Schutzrechte werden die Zuwendungssummen im Vergleich zur bisherigen SIGNO-Förderung von bisher maximal 8.000 EUR auf 16.575 EUR mehr als verdoppelt.
Die verschiedenen Leistungspakete müssen innerhalb von 24 Monaten unter obligatorischer Einbindung/Beauftragung externer „qualifizierter Dienstleister“
wie etwa der TransMIT GmbH erbracht werden. Die Kosten für die qualifizierten Dienstleister sowie die Kosten für die Patentanmeldung (inkl. Amtsgebühren)
werden dabei mit 50% bezuschusst.
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und der freien naturwissenschaftlichen bzw. technischen Berufe mit Niederlassung oder Betriebsstätte
in Deutschland, die ausschließlich im Hauptgewerbe betrieben werden, welche die Kriterien der gültigen KMU-Definition (250 Mitarbeiter, 43 Mio. EUR
Jahresbilanzsumme oder 50 Mio. EUR Jahresumsatzsumme) erfüllen und deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als 5 Jahre vor Antragsstellung zurückliegt.
Für die Antragstellung kann seit April 2016 das elektronische Formular-System „easy-online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline) genutzt werden. Weitere Informationen unter www.wipano.de.