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Vereinbarkeit von Beruf und der Pflege von Angehörigen

Regionalmanagement Mittelhessen GmbH Gepostet von Regionalmanagement Mittelhessen GmbH in Aktuelles aus Mittelhessen 7 min. Lesezeit

Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen in der Stadt und im Landkreis Gießen (BeKo)Die Bevölkerungspyramide in Deutschland steht auf dem Kopf. Einer immer älter werdenden Generation stehen immer weniger Beschäftigte gegenüber.
Daneben fordert der wachsende Pflegebedarf alter und hochbetagter Menschen Gesellschaft und Politik zum Handeln auf. Auch Unternehmen müssen reagieren,
denn das Thema „Pflege der Eltern“ wird das Thema „Kinderbetreuung“ in unserer Gesellschaft überholen.

Viele Beschäftigte kümmern sich bereits heute um ihre hilfe- und pflegebedürftige Eltern. In Zukunft wird deren Anteil noch drastisch steigen, denn als
Pflegende sind sie ein unverzichtbarer Pfeiler in der Versorgung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen.

Das bedeutet für die Beschäftigten, dass sie die Berufstätigkeit und die Pflege von Angehörigen aufeinander abstimmen müssen. Dies erfordert ein hohes
Maß an Kraft, Organisationstalent und Flexibilität, aber auch seelische und körperliche Stabilität.

Familienfreundliche Unternehmen können sich durch eine pflegegerechte Personalpolitik diesen Herausforderungen stellen. Sie unterstützen ihren Beschäftigten
darin, die Berufstätigkeit und Pflege von Familienangehörigen besser zu vereinbaren. Damit erhöhen sie ihre Attraktivität als Arbeitgeber, denn
die Work-Life-Balance spielt eine immer größere Rolle.

In Stadt und Landkreis Gießen gibt es bereits verschiedene Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
unterstützen sowie verschiedene Initiativen und Angebote, um sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu informieren,
aufzuklären und zu begleiten.

Informationen und Angebote für Arbeitgeber aus der Stadt und dem Landkreis Gießen:

Umfangreiche Informationen und ein Schnelltest über die Homepage der
hessischen Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“.
Kompetenztrainings für pflegende
Beschäftigte oder Beschäftigte, die absehbar Pflegeaufgaben übernehmen werden. Eine Kooperation von Arbeitgebern, die ihren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern regelmäßig eine Teilnahme an den Trainings ermöglichen. Kontakt: AOK Hessen, Sabine Geller-Gunold, Tel.: 0641-7009-329.
Qualifizierung zum innerbetrieblichen Pflege-Guide,
der/die im Unternehmen eine Lotsenfunktion für pflegende Beschäftigte übernimmt. Ein Angebot der AOK Hessen an Arbeitgeber. Kontakt: Bildungswerk
der hessischen Wirtschaft, Paulina Chairat, Tel.: 06032-86958-717
Unterzeichnung und öffentlichkeitswirksame Übergabe der Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege als
freiwillige Selbstverpflichtung, eine pflegesensible Personalpolitik im Unternehmen einzuführen. Die Charta ist eine Maßnahme im Rahmen der Hessischen
Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“. In Stadt und Landkreis Gießen haben bereits mehrere
Arbeitgeber die Charta unterschrieben. Kontakt: Bildungswerk der hessischen Wirtschaft, Paulina Chairat, Tel.: 06032-86958-717.
Kompakte Inhouse-Schulung für
pflegende Beschäftigte. Kontakt: BeKo, Andrea Kramer Tel.: 0641-9790090.

Angebote für (pflegende) Beschäftigte:

Bildungsurlaub „ Pflege und Beruf – Wege zur besseren Vereinbarkeit“ der Volkshochschule des Landkreises Gießen (kvhs)
und der Volkshochschule der Stadt Gießen (vhs) jeweils im Frühjahr (kvhs) und
im Herbst (vhs). Beschäftigte haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an diesem Bildungsurlaub und werden für diese
Zeit von der Arbeit freigestellt. Ein Kostenzuschuss über die Pflegeversicherung ist möglich. Kontakt: kvhs Tel.: 0641-9390- 5715, vhs Tel.: 0641-306-1473.

Persönliche, kostenfreie Beratung in der BeKo und im Pflegestützpunkt Landkreis Gießen.
Kontakt: BeKo Tel.: 0641-9790090, Pflegestützpunkt Tel.: 0641-20916497.

Freistellung von der Arbeit wegen der Pflege eines Angehörigen:
Die gesetzlichen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sehen verschiedene Freistellungsmöglichkeiten für pflegende Beschäftigte,
die sich um pflegebedürftige nahe Angehörige kümmern, vor. Es gibt 3 verschiedene Varianten der vollständigen/teilweisen Freistellung von der Arbeit:

Variante 1: Freistellung im Akutfall nach dem Pflegezeitgesetz

Freistellung bis zu 10 Arbeitstage
Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung
Ohne Ankündigungsfrist
 Kündigungsschutz
unabhängig von der Betriebsgröße

Variante 2: Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz

Vollständige oder teilweise Freistellung bis zu 6 Monate für die häusliche Pflege
Vollständige oder teilweise Freistellung für bis zu 3 Monaten für die Begleitung in der letzten Lebensphase
Kompensation Verdienstausfall durch zinsloses Darlehen
Ankündigungsfrist 10 Tage
Kündigungsschutz
Greift nur in Betrieben mit mindestens 16 Beschäftigten

Variante 3: Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz

Teilweise Freistellung bis zu 24 Monate
Verbleibende Arbeitszeit mind. 15 Wochenstunden
Kompensation Verdienstausfall durch zinsloses Darlehen
Ankündigungsfrist 8 Wochen
Kündigungsschutz
Greift nur in Betrieben mit 26 Beschäftigten

Die Freistellungszeiten dürfen insgesamt 24 Monate nicht überschreiten.

Die Regelungen nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz gelten nur im Arbeitnehmerbereich. Jedoch wurden die Vorschriften
für Landes- und Bundesbeamte entsprechend angepasst. Ebenso sieht das Bundesgleichstellungsgesetz, Absatz 4 entsprechende Regelungen vor.

Hier geht es zur Hompage der Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen in der Stadt und im Landkreis Gießen (BeKo).