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Vogelsberger Vulkan-Express: Saisonstart mit Einschränkungen

Regionalmanagement Mittelhessen GmbH Gepostet von Regionalmanagement Mittelhessen GmbH in Aktuelles aus Mittelhessen 4 min. Lesezeit

Am 1. Mai startete der Vogelsberger Vulkan-Express in die neue Saison. Jedoch steht auch diese Saison wieder unter dem deutlichen Einfluss der Corona-Pandemie.

„Da der Vulkan-Express nicht nur ein Freizeitverkehr ist, sondern auch eine normale ÖPNV-Erschließungsfunktion hat, gelten die Fahrpläne wie vorgesehen ab dem 1. Mai“, erläutert Armin Klein, Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO). Alle sechs Vulkan-Express-Linien fahren wie gewohnt bis Ende Oktober an allen Samstagen, Sonn- und Feiertagen durch die Region Vogelsberg, zum Hoherodskopf und entlang zahlreicher Radwege. 

Erfahrungsgemäß kommt es insbesondere zum Saisonstart zu einem erhöhten Fahrgastaufkommen. Um die Abstandsgebote bzw. Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum jedoch nicht zu unterlaufen und große Menschenansammlungen zu vermeiden, ist zunächst für den Monat Mai kein Radtransport möglich. Ab Samstag, den 29. Mai, ist der Radtransport im Vogelsberger Vulkan-Express wieder möglich. Ebenfalls werden bei der VGO wieder Anmeldungen für die Fahrt mit dem Vulkan-Express entgegengenommen.

Das Vulkanfest, mit dem am 1. Mai auf dem Hoherodskopf traditionell die Vulkan-Express-Saison eingeläutet wird, musste aufgrund der Pandemie bereits im Januar abgesagt werden. Die VGO und die beteiligten Betriebe auf dem Erlebnisberg Hoherodskopf hoffen, dass die beliebte Veranstaltung im Jahr 2022 wieder stattfinden kann.

Gemeinsam mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hat die VGO auch in diesem Jahr die Broschüre zum Vogelsberger Vulkan-Express für die Saison 2021 herausgegeben. Die Broschüre enthält die Fahrpläne der Vulkan-Express-Busse, Bahnfahrpläne sowie weitere Informationen zur Region Vogelsberg. Sie ist ab sofort bei der VGO und zahlreichen touristischen Stellen kostenlos erhältlich. 

Bitte beachten: Aufgrund der Vorlaufzeit für die Produktion der Broschüre sind dort nicht alle aktuellen Änderungen und neuen gesetzlichen Regelungen abgedruckt. 

Grundsätzlich gilt im ÖPNV die Pflicht zum Tragen einer Maske. Aufgrund der neuen Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes gelten ab sofort folgende neue Regeln: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei Tagen in Folge über 100, gilt ab dem übernächsten Tag, dass in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs, an Bushaltestellen und Bahnsteigen sowie in den dazugehörigen Bahnhofsgebäuden eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) als Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss. Eine OP-Maske reicht nicht aus.

Sollte die Inzidenz unter 100 liegen, kann als Mund-Nase-Bedeckung in den genannten Bereichen auch eine andere medizinische Maske getragen werden. Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.

Alle Menschen ab 6 Jahren müssen diese Mund-Nase-Bedeckung tragen, ausgenommen sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Ebenfalls ausgenommen sind gehörlose und schwerhörige Menschen.