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Weniger Bürokratie, effizientere Abläufe

max Gepostet von max in Aktuelles aus Mittelhessen 11 min. Lesezeit

© Frank Zinn / HMdI

Der Landkreis Gießen und der Lahn-Dill-Kreis erproben als Modellkommunen neue Verwaltungswege

Komplexe Verwaltungsverfahren, lange Bearbeitungszeiten und umfangreiche Dokumentationspflichten stellen sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen im Alltag häufig vor Herausforderungen. Gleichzeitig binden detaillierte gesetzliche Vorgaben und mehrstufige Prüfprozesse erhebliche Kapazitäten innerhalb der Behörden selbst. Um hier gegenzusteuern, erproben der Landkreis Gießen und der Lahn-Dill-Kreis nun neue Wege in der Verwaltungspraxis. Beide Landkreise wurden vom Land Hessen offiziell als sogenannte „Modellkommunen“ anerkannt. Grundlage dafür ist das Kommunale Flexibilisierungsgesetz, kurz KommFlexG, das den Kommunen mehr Handlungsspielraum vor Ort ermöglicht.

Hintergrund: Finanzielle und strukturelle Belastung der Kommunen

Die Notwendigkeit für schlankere Verwaltungsprozesse ergibt sich vor allem aus der angespannten Haushaltslage der Städte, Gemeinden und Landkreise. Im Jahr 2025 verzeichneten die Kommunen bundesweit ein Finanzierungsdefizit von 31,9 Milliarden Euro – der höchste Wert seit der Wiedervereinigung. In Hessen lag dieses Defizit bei 2,4 Milliarden Euro. Da rund 82 Prozent der kommunalen Haushalte durch gesetzliche Pflichtaufgaben fest gebunden sind, bleibt für freiwillige Leistungen wie Kultur, Sport oder den Erhalt von Schwimmbädern oft nur wenig finanzieller Spielraum.

Während in Reformdebatten häufig über Einsparungen, Leistungskürzungen oder Steuererhöhungen diskutiert wird, setzt das seit dem 1. März 2026 geltende Kommunale Flexibilisierungsgesetz beim Abbau bürokratischer Hürden an. Durch den Wegfall überflüssiger Zwischenschritte, kürzere Vorgänge und klarere Zuständigkeiten sollen sowohl die kommunalen Haushalte als auch die Beschäftigten in den Verwaltungen entlastet werden.

Das Prinzip des KommFlex-Gesetzes

Mit dem KommFlex-Gesetz verfolgt das Land Hessen einen praxisorientierten Ansatz, der die Initiative den Kommunen vor Ort überlässt. Städte, Gemeinden und Landkreise können selbst benennen, welche landesrechtlichen Standards sie in der täglichen Arbeit als zu aufwendig empfinden, und über eine zentrale Plattform beim Hessischen Innenministerium eine Befreiung von diesen Vorgaben für bis zu vier Jahre beantragen. Die Fachministerien prüfen diese Anträge anschließend. Wenn eine Kommune Befreiungen in mehr als zehn unterschiedlichen Rechtsvorschriften beantragt, kann ihr der Status einer Modellkommune zuerkannt werden, was das Verfahren weiter vereinfacht. Bewähren sich die gelockerten Regelungen in der Praxis, sollen die Erfahrungen ausgewertet und genutzt werden, um die entsprechenden Vorschriften dauerhaft und landesweit anzupassen oder abzuschaffen.

Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz bereits unmittelbar wirksame Entlastungen für alle hessischen Kommunen. Dazu gehören Deregulierungen im kommunalen Haushaltsrecht, ein ausgeweiteter Verzicht auf Rechenschaftsberichte sowie die Abschaffung der seit 1949 bestehenden Anhörungsausschüsse. Bisher musste vor der Entscheidung über Widersprüche gegen bestimmte Verwaltungsakte eine mündliche Anhörung durch einen solchen Ausschuss stattfinden, was von vielen Beteiligten als kompliziert und wenig effektiv eingestuft wurde. Zudem erlaubt das Gesetz künftig, dass Landkreise und kreisangehörige Gemeinden gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehörden bilden, um Aufgaben zu bündeln und insbesondere kleinere Gemeinden zu entlasten. Im Brand- und Katastrophenschutz können neue Technologien und Dienstleistungen nun unter realen Bedingungen ohne vorherige langwierige Kosten-Nutzen-Analyse getestet werden. Außerdem wurde die Altersgrenze für den aktiven Dienst bei den Freiwilligen Feuerwehren auf freiwilliger Basis vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.

Konkrete Vorhaben im Landkreis Gießen und im Lahn-Dill-Kreis

Nach dem Landkreis Fulda und der Gemeinde Kalbach sind der Landkreis Gießen und der Lahn-Dill-Kreis die dritte und vierte Modellkommune in Hessen. Landesweit sind bislang rund 170 Anträge auf Standardbefreiungen eingegangen, zu denen die beiden mittelhessischen Landkreise einen wesentlichen Teil beigetragen haben.

Der Landkreis Gießen hat sich frühzeitig mit den Möglichkeiten des Gesetzes befasst und insgesamt 33 Anträge aus verschiedensten Fachbereichen eingereicht – damit liegt der Kreis im hessenweiten Vergleich auf dem zweiten Platz hinter dem Landkreis Bergstraße. Die Vorschläge betreffen unter anderem das Jagd- und Fischereirecht, das Veterinärwesen, den Brand- und Katastrophenschutz sowie die Digitalisierung von Kita-Verfahren. Auch bei Beförderungen innerhalb der Feuerwehr sowie beim Nachweis der gesundheitlichen Eignung im Rettungsdienst strebt der Kreis einfachere Abläufe an. Ein weiteres konkretes Beispiel liefert die Ausländerbehörde bei der Erteilung und Verlängerung von Duldungen. Bisher sind hierfür zwei Verwaltungsebenen zuständig: Die kommunale Ausländerbehörde benötigt die Zustimmung der Zentralen Ausländerbehörde des Regierungspräsidiums. Da Duldungen oft nur für kurze Zeiträume gelten, wiederholen sich diese Abstimmungen regelmäßig, während die Akten verschickt werden müssen und nicht parallel bearbeitet werden können. Der Landkreis Gießen möchte erreichen, dass hier künftig nur noch eine Verwaltungsebene zuständig ist, um das Verfahren deutlich zu beschleunigen.

Innenminister Roman Poseck gemeinsam mit Landrat Carsten Braun, dem Ersten Kreisbeigeordneten Frank Inderthal, der hauptamtlichen Kreisbeigeordneten Dr. Rebecca Neuburger-Hees sowie den beiden Landtagsabgeordneten Frank Steinraths und Dr. Matthias Büger Foto: Frank Zinn / HMdI

Auch der Lahn-Dill-Kreis nutzt das Gesetz gezielt, um Verwaltungsprozesse im Alltag zu verschlanken, und hat 15 Anträge auf Befreiung von landesrechtlichen Standards gestellt. Die Themen reichen vom kommunalen Haushaltsrecht über den Brand-, Katastrophen- und Rettungsdienst bis hin zum Straßenverkehrsrecht und zum E-Government. Vier dieser Anträge wurden bereits genehmigt, elf weitere befinden sich noch in der Prüfung.

Bei der Überprüfung der mittelhessischen Vorstöße zeigte sich zudem, dass einige Hürden nicht im Landesrecht, sondern im Bundesrecht liegen. Im Landkreis Gießen betreffen neun der 33 Anträge bundesrechtliche Vorgaben und können daher nicht direkt über das hessische Gesetz gelöst werden. Ähnliches galt für einen Antrag des Lahn-Dill-Kreises zum Vergaberecht, mit dem der Landkreis darauf hinwies, dass es durch jüngste Gesetzesänderungen und das Greifen von Bundesrecht schwieriger geworden ist, unzuverlässige Unternehmen von öffentlichen Vergaben auszuschließen. Das Hessische Innenministerium hat zugesichert, solche Hinweise aus der kommunalen Praxis aufzunehmen und bei Bedarf als Initiativen auf Bundes- oder Europaebene einzubringen.

Mehrwert für die Region Mittelhessen

Das Engagement des Landkreises Gießen und des Lahn-Dill-Kreises bietet für die gesamte Region Mittelhessen konkrete Vorteile. Wie die Gießener Landrätin Anita Schneider betont, führt ein Abbau von Bürokratie dazu, dass in den Behörden mehr Zeit für die eigentlichen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bleibt. Gleichzeitig profitieren auch die regionale Wirtschaft sowie die Verwaltung selbst von schnelleren und effizienteren Verfahren, beispielsweise wenn Genehmigungen oder Beschäftigungserlaubnisse zügiger bearbeitet werden können.

Darüber hinaus stärkt das Vorgehen die kommunale Selbstverwaltung in der Region. Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises Carsten Braun hebt hervor, dass erweiterte Handlungsspielräume es ermöglichen, Verantwortung direkt vor Ort wahrzunehmen und praxistaugliche Entscheidungen nah an den Bedürfnissen der Menschen zu treffen. Indem die beiden Landkreise als Modellkommunen neue Verwaltungsstrukturen erproben, tragen sie nicht nur zur Modernisierung und Zukunftsfähigkeit der eigenen Behörden in Mittelhessen bei, sondern liefern zugleich wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Verwaltung in ganz Hessen.