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Kontakt
Gabriela Szobonyová Assistentin der Geschäftsführung, Eventmanagement +49 641 94888912 Email schreiben

Fachkräfte gewinnen und begeistern

Ihr Wegweiser im Wettbewerb um Talente: Gemeinsam mit unserem Arbeitskreis Willkommenskultur und dem Arbeitskreis Neue Wege zur Fachkräftesicherung wollen wir Sie als mittelhessische Arbeitgeber dabei unterstützen, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Ebenso steht das WELCOMECENTER Mittelhessen persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung.

Vor allem wer internationale Fachkräfte einstellen möchte, hat einiges zu beachten: Aufenthalts- oder Fahrerlaubnis, Kinderbetreuung oder Schule. Und auch Anschluss finden ist wichtig. Die Newcomer Days oder unsere Willkommens-Broschüre sind ein Baustein in diesem Aufgabenspektrum.

Unterstützung bei der Fachkräftegewinnung

 

  • Treffen Ak Neue Wege: Nachqualifizierung, Umschulung und Inklusion. Maßgeschneiderte Wege in der Personalentwicklung zur Mitarbeitergewinnung und -bindung am 20.02.2025 bei Noveda in Langgöns. Im Auftrag der Regionalmanagement Mittelhessen GmbH.

    Arbeitskreis Neue Wege zur Fachkräftesicherung

    Der Arbeitskreis Neue Wege zur Fachkräftesicherung identifiziert und aktiviert bislang ungenutzte Potenziale am Personalmarkt, etwa An- und Ungelernte, Berufsrückkehrende, Teilzeit-Beschäftigte, Quereinsteiger oder Menschen mit Beeinträchtigung.

    Er entwickelt praxisnahe Konzepte wie Nach- oder Umschulungen, Teilzeitausbildung, Inklusion und lebensphasenorientierte Qualifizierung.

    Der Arbeitskreis organisiert Workshops, veröffentlicht Best-Practice-Beispiele und Lernvideos, fördert Vernetzung und informiert & berät Unternehmen über Fördermöglichkeiten.

    Zum Arbeitskreis Neue Wege zur Fachkräftesicherung

  • Arbeitskreis Willkommenskultur

    Der Arbeitskreis Willkommenskultur unterstützt Unternehmen dabei, Fach- und Führungskräfte erfolgreich zu werben, zu integrieren und dauerhaft zu binden.

    Er organisiert Events und Orientierungshilfen („Newcomers Day“, „Newcomers Guide“) für Zugezogene, erleichtert den Einstieg in Mittelhessen und fördert Integration und Aufenthaltsqualität.

    Unternehmen profitieren durch geringeren Aufwand bei Rekrutierung und Onboarding, gewinnen besser eingebundene Mitarbeitende und stärken damit ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

    Zum Arbeitskreis Willkommenskultur

  • Persönliche Beratung vor Ort

    Das WELCOMECENTER Mittelhessen ist Ihre kompetente und individuelle Begleitung. Angesiedelt bei der IHK Lahn-Dill in Wetzlar ist es die zentrale Anlaufstelle für internationale Fach- und Arbeitskräfte sowie ihre Familien. Und zugleich für Sie als Unternehmen, wenn Sie internationales Personal einstellen möchten.

    Arbeitgeber erhalten hier Hilfe bei praktischen Fragen wie Anerkennung von Qualifikationen, Visumsprozessen, Integration im Betrieb oder beim Aufbau einer Willkommenskultur. Damit werden Unternehmen entlastet und gewinnen einen starken Partner, der den gesamten Integrationsprozess professionell begleitet.

    Zum WELCOMECENTER Mittelhessen

  • Unterstützung mittels KI

    Die KI-Plattform Welcome to Mittelhessen bietet rund um die Uhr Informationen in 63 Landessprachen. Von Einreise und Visa über die Region, Mobilität und Wohnen bis hin zu ersten Schritten im Alltag.

    Arbeitgeber können die Plattform gezielt nutzen, um Fragen bereits vor der Ankunft zu klären und mit den vielen Informationen auf der Seite den Start in Mittelhessen deutlich zu erleichtern. 

    Platzieren Sie Welcome to Mittelhessen auf Ihrer Website im Bereich Karriere: So können sich international Interessierte schnell und einfach über unsere Region informieren.

    Zu Welcome to Mittelhessen

Newcomer Days: Anschluss finden

Die Newcomer Days helfen internationalen Fachkräften dabei, in der Region anzukommen. Viermal im Jahr organisiert das Regionalmanagement Mittelhessen abwechslungsreiche Erlebnisse und Begegnungsformate für Neuankommende, wie Paddeltouren auf der Lahn oder Besuche regionaler Events. Diese Veranstaltungen schaffen einen einfachen Zugang zu anderen Expats und zur Region selbst. 

Ein attraktiver Baustein im Onboarding-Prozess und ein Pluspunkt im Wettbewerb um Fachkräfte: Die Events erleichtern die soziale Integration neuer Teammitglieder, stärken deren Bindung an den Standort und verbessern so langfristig die Mitarbeiterzufriedenheit. Unternehmen können internationalen Fachkräfte einfach anmelden und ihnen damit einen idealen Start in Mittelhessen ermöglichen. 

Zu unseren Events

Unterstützung bei der Aufenthaltserlaubnis

Personen aus Drittstaaten benötigen in der Regel ein Visum zur Einreise und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis. Ausnahmen gelten für Fachkräfte aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sowie für Schweizer Staatsangehörige: Sie können visumfrei einreisen, Schweizer müssen jedoch innerhalb von drei Monaten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Auch Bürger aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland und den USA dürfen ohne Visum einreisen und ihren Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen; danach ist eine Beschäftigung möglich.

Alle anderen Drittstaatsangehörigen dürfen nur arbeiten, wenn ihr Aufenthaltstitel die Erwerbstätigkeit erlaubt. Die Ausländerbehörde holt dafür die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Arbeitgeber müssen prüfen, ob ein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt, eine Kopie während der Beschäftigung aufbewahren und der Ausländerbehörde melden, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt es seit 1. März 2020 ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren, das Einreise- und Anerkennungsprozesse erleichtert. Arbeitgeber können dieses Verfahren per Vollmacht für eine Fachkraft starten. Es gilt auch für Einreisen zur Ausbildung und für den Familiennachzug.

Unterstützung bei der Fahrerlaubnis

Gültige Fahrerlaubnisse aus Nicht-EU-/EWR-Staaten müssen bei längerem Aufenthalt in Deutschland in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden. Nach Begründung eines Wohnsitzes gilt ein Drittstaaten-Führerschein nur sechs Monate, danach darf man ohne deutschen Führerschein nicht mehr fahren. Eine Verlängerung dieser Frist ist möglich, wenn der Aufenthalt nachweislich unter zwölf Monaten bleibt.

Für die Umschreibung sind in der Regel theoretische und praktische Prüfungen erforderlich, abhängig vom Ausstellerstaat. Gibt es ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen und erfüllt das Land die EU-Mindeststandards, können Fahrerinnen und Fahrer von Prüfungen ganz oder teilweise befreit werden. Ob ein solches Abkommen besteht, zeigt die ADAC-Staatenliste.

Die Umschreibung wird immer bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt.

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