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CE-Kennzeichnung Teil II - Online-Seminar
Donnerstag, 11. November 2021, 09:30 - 17:00
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Die CE-Kennzeichnung steht am Ende eines langen Prozesses, der bereits bei der Planung eines Produktes beginnen sollte. Vorgeschrieben wird die CE-Kennzeichnung mittlerweile von etwa 25 EU-Richtlinien, von denen 10 erst im Jahr 2016 neu angepasst wurden. Diese sogenannten CE-Richtlinien formulieren dabei vor allem Sicherheitsanforderungen für Produkte, die auf dem europäischen Markt in den Verkehr gebracht werden sollen.

Unternehmen sind also von der CE-Kennzeichnung betroffen, wenn ihre Produkte unter eine oder auch mehrere CE-Richtlinie fallen. Dann sind die gesetzlichen Vorgaben dieser Richtlinien zu erfüllen und das heißt für die Unternehmen im Wesentlichen:

  • Risikobeurteilung durchführen
  • Sicherheitsmaßnahmen realisieren
  • Benutzerinformation erstellen sowie
  • CE-Konformität nachweisen.

Diese Maßnahmen sollte man kennen und dabei auch verstehen, wie sie miteinander zusammenhängen.

Im Teil I der Seminarreihe wurden alle grundlegenden CE-Maßnahmen erläutert und in einem CE-Praxisleitfaden zusammengefasst.

Die praktische Umsetzung der CE-Maßnahmen ist auch zu dokumentieren. Hierzu werden in diesem Workshop (Teil II) die CE-Maßnahmen mit Hilfe einer systematisch aufgebauten Vorlage bearbeitet. So können Sie erkennen, was diese Maßnahmen konkret bedeuten und wie Sie eine rechtssichere und effiziente Umsetzung in Ihrem Unternehmen herbeiführen können.

Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an alle Personen im Unternehmen, die CE-Maßnahmen durchführen oder dafür verantwortlich sind.

Kurz vor der Veranstaltung erhalten Sie von uns einen Link zum Online-Seminar.
Weitere Infos und Anmeldung hier.

Ort Online
Online-Veranstaltung der IHK Hessen innovativ