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CE-Kennzeichnung Teil I
Mittwoch, 06. November 2019, 09:30 - 17:00
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Kontakt Andrea Bette Email:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Fon: 06031-6092520

Die CE-Kennzeichnung steht am Ende eines langen Prozesses, der bereits bei der Planung eines Produktes beginnen sollte. Vorgeschrieben wird die CE-Kennzeichnung mittlerweile von etwa 25 EU-Richtlinien, von denen 10 erst im Jahr 2016 neu angepasst wurden. Diese sogenannten CE-Richtlinien formulieren dabei vor allem Sicherheitsanforderungen für Produkte, die auf dem europäischen Markt in den Verkehr gebracht werden sollen.

Unternehmen sind also von der CE-Kennzeichnung betroffen, wenn ihre Produkte unter eine oder auch mehrere CE-Richtlinie fallen. Dann sind die gesetzlichen Vorgaben dieser Richtlinien zu erfüllen – und das heißt für die Unternehmen im Wesentlichen:

 

 Risikobeurteilung durchführen

 Sicherheitsmaßnahmen realisieren

 Benutzerinformation erstellen sowie

 CE-Konformität nachweisen.

 

Diese Maßnahmen sollte man kennenlernen und dabei auch verstehen, wie sie miteinander zusammenhängen.

 

In diesem Seminar (Tag 1) werden alle grundlegenden CE-Maßnahmen erläutert und dabei in einem CE-Praxisleitfaden zusammengefasst – so erhält man einen vollständigen und auch handlungsorientierenden Überblick.

 

Die praktische Umsetzung der CE-Maßnahmen ist auch zu dokumentieren – hierzu werden dann im Workshop (Tag 2) Übungen durchgeführt, so dass erste Anfangsergebnisse entstehen und man erkennen kann, was diese Maßnahmen für das eigene Unternehmen konkret bedeuten.

Ort Friedberg
IHK Gießen-Friedberg, IHK-Seminargebäude Friedberg, Hanauer Str. 5, 61169 Friedberg Teilnahmegebühr 220 Euro
Informationen und Anmeldung:

https://www.giessen-friedberg.ihk.de/System/vst/1842402?id=223997&terminId=505979