Die CE-Kennzeichnung steht am Ende eines langen Prozesses, der bereits bei der Planung eines Produktes beginnen sollte. Vorgeschrieben wird die CE-Kennzeichnung mittlerweile von etwa 25 EU-Richtlinien, von denen 10 erst im Jahr 2016 neu angepasst wurden. Diese sogenannten CE-Richtlinien formulieren dabei vor allem Sicherheitsanforderungen für Produkte, die auf dem europäischen Markt in den Verkehr gebracht werden sollen.
Unternehmen sind also von der CE-Kennzeichnung betroffen, wenn ihre Produkte unter eine oder auch mehrere CE-Richtlinie fallen. Dann sind die gesetzlichen Vorgaben dieser Richtlinien zu erfüllen – und das heißt für die Unternehmen im Wesentlichen:
Risikobeurteilung durchführen
Sicherheitsmaßnahmen realisieren
Benutzerinformation erstellen sowie
CE-Konformität nachweisen.
Diese Maßnahmen sollte man kennenlernen und dabei auch verstehen, wie sie miteinander zusammenhängen.
In diesem Seminar (Tag 1) werden alle grundlegenden CE-Maßnahmen erläutert und dabei in einem CE-Praxisleitfaden zusammengefasst – so erhält man einen vollständigen und auch handlungsorientierenden Überblick.
Die praktische Umsetzung der CE-Maßnahmen ist auch zu dokumentieren – hierzu werden dann im Workshop (Tag 2) Übungen durchgeführt, so dass erste Anfangsergebnisse entstehen und man erkennen kann, was diese Maßnahmen für das eigene Unternehmen konkret bedeuten.