Für viele Ausführer bislang noch „unentdeckt“ hat sich die Definition des zollrechtlichen Ausführers gemäß Unionszollkodex geändert: Seit Herbst 2019 hat auch die deutsche Zollverwaltung mit der Anpassung der entsprechenden Dienstanweisung auf diese EU-rechtlichen Änderungen reagiert und die neue Ausführerdefinition in der Anwendung verbindlich für deutsche Exporteure vorgeschrieben und erläutert.
Wesentliche Änderungen bestehen in der Definition „Verbringungsbefugnis“ und den Vertretungsverhältnissen (insbesondere bei Reihen- und Dreiecksgeschäften) unter Beteiligung nicht EU-ansässiger Geschäftspartner. Dabei kann es jetzt zu unterschiedlichen Ausführern (zoll- und außenwirtschaftsrechtlich) kommen.
Ziel des Webinars ist es den Teilnehmern die Änderungen und praktischen Auswirkungen des zollrechtlichen Ausführers, die Unterschiede zum –unveränderten- außenwirtschaftsrechtliche Ausführer sowie deren praktische Umsetzung in der Gestaltung der Ausfuhrprozesse zu verdeutlichen.
Inhalte
Praktische Durchführung:
Um teilzunehmen benötigen Sie idealerweise einen Laptop oder einen PC mit ausreichender Internetverbindung und mit funktionierendem Lautsprecher. Theoretisch können Sie auch ein Tablet oder ein Smartphone benutzen, allerdings ist ein Laptop/ PC deutlich komfortabler. Idealerweise haben Sie zusätzlich ein Headset.
Eine eigene Webcam ist für die Teilnahme nicht erforderlich.
Nach der Anmeldung zum Webinar erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Vor Beginn des Webinars schicken wir Ihnen per E-Mail eine persönliche Einladung mit einem Zugangslink. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Nach der Präsentation können Fragen gestellt werden, die der Referent in einer anschließenden Diskussionsrunde beantwortet.