Die Informationsveranstaltung der IHK-Innovationsberatung Hessen in Kooperation mit dem TÜV Rheinland gibt Ihnen einen Überblick zu den Neuerungen der Verordnung.
Für Unternehmen und Betreiber von Maschinen und Anlagen ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine maßgebliche rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung der Arbeitgeberverantwortung. Sie regelt die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von allen Arbeitsmitteln und beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Mit Wirkung zum 01.06.2015 wird die bisherige Betriebssicherheitsverordnung von einer neuen Verordnung abgelöst. Der neue Name lautet: „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)“. Mit der neuen Verordnung soll unter anderem auch eine bessere Anpassung an Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften, insbesondere an das Produktsicherheitsgesetz (Prod-SG) und deren Rechtsverordnungen erzielt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung bildet das zentrale Element der neuen Verordnung. Dabei sind die Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsmittel, d.h. Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen deutlich erweitert worden.
Des Weiteren ergeben sich insbesondere Änderungen in den Bereichen Druckanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Aufzüge.