Wichtig für viele Online-Händler:
Die neue europäische MÜ-VO (EU) 2019/1020 ist bereits seit dem 16. Juli 2021 anzuwenden und will dabei zunächst einen grundlegenden Rechtsrahmen für die Kontrolle der Non-Food-Produkte setzen, die unter mindestens eine der in Anhang I aufgeführten 70 (!) Harmonisierungsvorschriften der Union fallen – das umfasst auch alle CE-Richtlinien.
Darüber hinaus will die neue MÜ-VO eine Gleichbehandlung zwischen dem Online-Handel/Fernabsatz und dem stationären Handel herbeiführen – insbesondere durch:
l die Einführung eines neuen Wirtschaftsakteurs, den sog. Fulfilment-Dienstleister, das sind Unternehmen, die bspw. „nur“ Lagerhaltung und Verpackung oder Adressierung und Versand anbieten
l die Erweiterung des Begriffs der „Bereitstellung auf dem Markt“, womit jetzt bereits die Onlineangebote an Endnutzer in der Union erfasst werden
sowie
l behördliche Zugriffsmöglichkeiten auf reine Online-Plattformbetreiber.
Zudem müssen jetzt auch viele Produkte, die von außerhalb der EU auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, einen in der Union niedergelassenen Wirtschaftsakteur aufweisen – das gilt auch für Produkte, die von Endnutzern bestellt werden.
Aber was bedeutet das genau? Diese und auch noch weitere Punkte sollen in der Veranstaltung näher vorgestellt und diskutiert werden.
Autor: Volker Krey