Viele Unternehmen setzen auf den Einsatz von Drittpersonal und freien Mitarbeitenden sowie auf "Crowdwork" oder "Clickwork". Auch in der Gründungsphase von Unternehmen sind dies beliebte Modelle. Doch diese beinhalten sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche sowie häufig auch erhebliche finanzielle Risiken. So kann es z.B. zu Nachzahlungsverpflichtungen von Sozialversicherungsbeiträgen für die Unternehmen kommen, wenn eingesetzte Personen nachträglich als Scheinselbstständige eingeordnet werden.
Rechtsanwalt Hennig Koch, Fachanwalt für IT-Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie Datenschutzbeauftragter (TÜV), sensibilisiert Sie in dieser Veranstaltung für die Risiken beim Einsatz von Drittpersonal und stellt Ihnen Lösungsansätze vor. Dabei wird er unter anderem auch auf das sich zum 01.04.2022 ändernde Statusfeststellungsverfahren eingehen.
21. Juni von 17:00 - 19:00 Uhr
Referent
Rechtsanwalt Henning Koch
Rechtsanwalt in der Wirtschaftskanzlei Ruhmann Peters Altmeyer PartG mbB an den Standorten Wetzlar und Marburg
Die Teilnahme erfolgt via Videopräsenz oder telefonisch. Es wird kein Teilnahmebeitrag erhoben. Eine Anmeldung ist notwendig bis spätestens 20.06.2022.
Weitere Informationen und Einwahldaten gehen den Teilnehmenden dann rechtzeitig zu.
Ein Angebot der Wirtschaftsförderung Landkreis Gießen in Kooperation mit dem Technologie- und Innovationszentrum Gießen
Anmeldung möglich unter: