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CE-Kennzeichnung Teil I – ein Grundlagenseminar zu allen CE-Maßnahmen
Mittwoch, 12. Oktober 2016, 09:30 - 17:00
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Die CE-Kennzeichnung wird mitt­ler­weile von etwa 25 EG-Richtlinien vor­ge­schrie­ben. Diese so­ge­nann­ten CE-Richtlinien for­mu­lie­ren da­bei vor al­lem Si­cher­heits­an­for­de­run­gen für Pro­dukte, die auf dem eu­ro­päi­schen Markt in den Ver­kehr ge­bracht wer­den sol­len.

Un­ter­neh­men sind also von der CE-Kennzeichnung be­trof­fen, wenn ihre Pro­dukte un­ter eine oder auch meh­rere CE-Richtlinien fal­len. Dann sind die ge­setz­li­chen Vor­ga­ben die­ser Richt­li­nien zu er­fül­len – und das heißt für die Un­ter­neh­men im We­sent­li­chen:

  • Ri­si­ko­be­ur­tei­lung durch­füh­ren
  • Si­cher­heits­maß­nah­men rea­li­sie­ren
  • Be­nut­zer­in­for­ma­tion er­stel­len so­wie
  • CE-Konformität nach­wei­sen.

Diese CE-Maßnahmen sollte man ken­nen und da­bei auch ver­ste­hen, wie sie mit­ein­an­der zu­sam­men­hän­gen und was diese Maß­nah­men für das ei­gene Un­ter­neh­men kon­kret be­deu­ten.
In die­sem Se­mi­nar wer­den alle grund­le­gen­den CE-Maßnahmen er­läu­tert und da­bei in ei­nem CE-Praxisleitfaden zu­sam­men­ge­fasst – so er­hält man ei­nen voll­stän­di­gen und auch hand­lungs­ori­en­tie­ren­den Über­blick.

Ort Gießen
IHK Gießen-Friedberg, Seminargebäude Gießen, Flutgraben 4, 35390 Gießen

Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an alle Personen im Unternehmen, die CE-Maßnahmen durchführen oder dafür verantwortlich sind.