Dienstag, 22. August 2017, 17:00 - 20:00
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Kostenfreie Veranstaltung im Rahmen der TIG akademie.
In der Gründungsphase eines Unternehmens denken die wenigsten Unternehmer an die Regelung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Es muss sehr vieles bedacht und geplant werden - die Unternehmensnachfolge in möglicherweise ferner Zukunft gehört dazu!
Wenn ein Unternehmer verstirbt, stellt sich die elementare Frage, ob und durch wen das Unternehmen fortgeführt wird. Steht ein geeigneter Nachfolger fest? Es ist dienlich, die Unternehmensnachfolge bereits zu Lebzeiten einzuleiten und testamentarisch abzusichern. Dabei sollte die letztwillige Verfügung mit dem Gesellschaftervertrag des Unternehmens abgestimmt werden, um den Bestand des Unternehmens nicht durch erbrechtliche Pflichtteilansprüche oder gesellschaftsrechtliche Abfindungsansprüche sowie steuerliche Belastungen zu gefährden. Dargestellt werden die verschiedenen Möglichkeiten zur Gestaltung des Unternehmensnachfolge und die dabei zu beachtenden Zusammenhänge von Erbrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht.
Referentinnen:
Jeannette Gorr, LL.M.
Rechtsanwältin und Notarin
Greilich Hirschmann Benedum & Coll., Gießen
Erina Hakim
Rechtsanwältin
Greilich Hirschmann Benedum & Coll., Gießen
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Ort Gießen