Das diesjährigen Breitband-Camp Mittelhessen drehte sich um das Thema Mobilfunkausbaus zum 5G-Standard. 5G wird die Zukunft der mobilen Kommunikation bestimmen, da es eine hohe Übertragungsrate bei gleichzeitig niedriger Latenzzeit ermöglicht. Darüber hinaus ist es möglich, dass bis zu einer Million Endgeräte auf einem Quadratkilometer auf Netz zugreifen können. Abstürzende Netze zu Sylvester wird es dann nicht mehr geben.
Allerdings wird eine annähernd flächendeckende 5G-Versorgung in Mittelhessen nicht unmittelbar umgesetzt werden können. Dafür sind neue Standorte, glasfaserbasierte Zuleitungen und wirtschaftlich tragfähige Modelle nötig. Zusätzlich gilt es, für die Akzeptanz von Sendemasten in der Bevölkerung zu werben.
Über den aktuellen Ausbaustand des Breitbandausbaus und Projekte zur Akzeptanzsteigerung des Mobilfunkausbaus in Hessen informierte Wolfram Koch, Leiter Breitbandbüro Hessen der Hessen Trade & Invest. Anschließend referierte Marco Reißmann, Senior-Berater Breitband & Intelligente Netze bei der TÜV Rheinland Consulting GmbH über die „(Un-)Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlen“.
Reißmann ging in seinem Vortrag auf zwei wesentliche Themen ein, die Ursache von Akzeptanzproblemen des Mobilfunkausbaus darstellen. Erstens Akzeptanzprobleme bezüglich der "Funkmäste", die als negatives Sichtobjekt angesehen werden und zweitens das Strahlungsthema. Grundtenor des Vortrages war, dass mehr Sachlichkeit und Transparenz in die Debatte gebracht werden muss und es immer noch zu viele falsche Vorstellungen und Vorurteile gibt.
Zum ersten Thema berichtete Reißmann, dass lediglich 40% der Standorte "Funkmäste" sind. Die anderen Standorte können beispielsweise auf bestehenden Gebäuden gesetzt werden, sodass keine negative Sichtbarkeit entsteht. Grundsätzlich empfahl Reißmann die Funkmast-Debatte nicht zu überbewerten. Es wird zunächst keinen flächendeckenden Ausbau von 5G geben, da 5G immer von der Anwendung aus gedacht werden muss. Ohne Anwendung keine Notwendigkeit des Ausbaus.
Im zweiten Teil seines Vortrages ging Reißmann auf das Strahlungsthema ein. Wenn die Mobilfunkbereiber einen Mobilfunkstandort aufbauen wollen, gibt es ein standardisiertes Genehmigungsverfahren. Grundsätzlich gehen von Mobilfunkstandorten Strahlungen aus, die gesundheitliche Auswirkungen haben können, wenn bestimmte Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden. Ab einer Strahlung von 10 Watt ist eine Genehmigung bei der Bundesnetzagentur notwendig. Gesetzliche Grundlagen dafür sind BimSchG, BimSchV und die BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder).
Koch berichtete von den Erfahrungen vom Bürgerforum in Darmstadt. Auf der Veranstaltung zeigte sich, dass bei einigen Gruppen Bedenken gegen den Ausbau von Mobilfunk geäußert wurde. Die Angst vor Strahlung war das zentrale Thema. Um mehr Transparenz und Sachlichkeit in die Debatte zu bringen, sollen die Foren fortgeführt werden. Koch berichtete aber auch, dass keine Kommune zu einem Ausbau gezwungen werden soll.
Jens Ihle, Geschäftsführer der Regionalmanagement Mittelhessen GmbH betonte, dass es in der Debatte wichtig ist, den Menschen Perspektiven und wichtige Themenfelder aufzuzeigen anstatt Probleme in den Vordergrund zu stellen. Die neue Technologie kann das Leben der Bevölkerung verbessern und aktuelle Herausforderungen lösen wie beispielsweise die Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum.