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Die Wirtschaftspaten e.V. bieten in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Gießen und der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg dieses 2-tägige kostenfreie Existenzgründungsseminar für Mitbürger mit internationalen Wurzeln an. Für Gründungsinteressierte mit Migrationshintergrund bieten die Wirtschaftspaten bei erfolgreicher Seminarteilnahme noch eine weitere, speziell ausgerichtete Unterstützung.
Ziel des Seminars ist es, die Gründungsinteressierten gut auf die Existenzgründung vorzubereiten. Viele Dinge sind bei einer erfolgreichen Gründung zu beachten.
Weitere Informationen und Anmeldung https://www.ihk.de/giessen-friedberg/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5545434/16399?terminId=16399
Mehr Information auf http://go.thm.de/ringvorlesung
https://www.youtube.com/playlist?list=PLKmmYfW-9lJVUS9uBk5v333QznQT8R4Ul
Ich mache mich selbständig
Eine selbständige Existenz aufbauen –auch ein möglicher Weg aus der Arbeitslosigkeit
Referenten:
Bettina Steuber-Fillsack, BBG mbh – Beratungsstelle für Existenzgründung
Siegfried Posingies, MERKURSTARTUP - Existenzgründerzentren
Existenzgründung –nicht zuletzt eine Typfrage
Die Entscheidung für oder gegen eine Existenzgründung ist eine „Typfrage“. Diese Frage muss zuerst geklärt werden. Denn selbst wenn die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind, ist nicht jeder der geborene Unternehmer. Wer feste Arbeitszeiten mag und kein Wagnis eingehen möchte, eignet sich weniger. Wer dagegen Risiken nicht scheut, flexibel, belastbar, kommunikativ und zielstrebig ist, für den ist die Selbständigkeit eine echte Alternative. Voraussetzungen und Förderung bei geplanter Selbständigkeit
Die Agentur für Arbeit kann Existenzgründer unterstützen mit dem sogenannten Gründungszuschuss. Dieser kann dann gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen besteht. Grundsätzlich muss die Prognose für den Erfolg der selbständigen Tätigkeit vorliegen. Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee ist durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachzuweisen.
Auch die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit müssen Gründungswillige nachweisen. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Teilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Zur Klärung der Eignung stehen auch die Fachdienste, zum Beispiel der Berufspsychologische Dienst in der Arbeitsagentur zur Verfügung.
Wer Arbeitslosengeld bezieht und beabsichtigt, sich selbständig zu machen, sollte dies mit seinem Arbeitsvermittler oder ihrer Arbeitsvermittler/in sprechen.
Termine können immer unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 00 vereinbart werden.
Kontakt:
Die Info-Veranstaltung findet in der Marburger Arbeitsagentur statt. Sie ist kostenfrei, und eine Anmeldung ist nicht notwendig.