In Mittelhessen ist immer was los. Hier finden Sie ausgewählte Veranstaltungen aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft sowie Sport- und Kultur-Highlights.
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Die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) eröffnet am Donnerstag, 3. Juli 2025, auf dem Campus Friedberg, Wilhelm‑Leuschner‑Straße 13, den Innovationsraum und Makerspace OPEN A5 im Gebäude A5.
Dieser vereint offene Labore, studentische Werkstätten und digitale Technologien – von 3D‑Druck und Lasercutting über Elektronik und Textiltechnik bis hin zu Prototyping und kreativen Communities.
Zwischen 12 und 17 Uhr finden Rundgänge und Werkstattbesuche statt, ab 13.30 Uhr folgen die offizielle Eröffnung mit Grußworten von THM‑Vizepräsident Prof. Dirk Metzger und Bürgermeister Kjetil Dahlhaus sowie Präsentationen von Studierendenprojekten und Start-ups.
Ab 17 Uhr lädt die THINK Ideenarena zum Austausch visionärer Gründungsideen ein.
OPEN A5 steht allen Fachbereichen als Plattform für interdisziplinäre Lehre, angewandte Forschung und Transferprojekte offen. Weitere Informationen unter www.thm.de/opena5
Die Informationsveranstaltung der IHK-Innovationsberatung Hessen in Kooperation mit dem TÜV Rheinland gibt Ihnen einen Überblick zu den Neuerungen der Verordnung.
Für Unternehmen und Betreiber von Maschinen und Anlagen ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine maßgebliche rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung der Arbeitgeberverantwortung. Sie regelt die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von allen Arbeitsmitteln und beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Mit Wirkung zum 01.06.2015 wird die bisherige Betriebssicherheitsverordnung von einer neuen Verordnung abgelöst. Der neue Name lautet: „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)“. Mit der neuen Verordnung soll unter anderem auch eine bessere Anpassung an Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften, insbesondere an das Produktsicherheitsgesetz (Prod-SG) und deren Rechtsverordnungen erzielt werden.
Die Gefährdungsbeurteilung bildet das zentrale Element der neuen Verordnung. Dabei sind die Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsmittel, d.h. Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen deutlich erweitert worden.
Des Weiteren ergeben sich insbesondere Änderungen in den Bereichen Druckanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Aufzüge.