In Mittelhessen ist immer was los. Hier finden Sie ausgewählte Veranstaltungen aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft sowie Sport- und Kultur-Highlights.
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Der Begriff Industrie 4.0 existiert schon lange, aber wie wird dies in Unternehmen umgesetzt? Die Veranstaltung zeigt anonymisierte Best-Practice Beispiele von Unternehmen und kann/soll Impulse für eine eigene Umsetzung geben.
Anmeldung zum kostenfreien Webinar: https://www.ihk.de/giessen-friedberg/system/veranstaltungssuche/vstdetail-antrago/5545434/16284?terminId=16284
Mehr Informationen unter http://go.thm.de/ringvorlesung
Live-Übertragung und Aufzeichnung unter https://www.youtube.com/playlist?list=PLKmmYfW-9lJVUS9uBk5v333QznQT8R4Ul
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber laden zur Online-Veranstaltung zum Thema "Investitionen für neue Arbeitsplätze" ein.
Was sind investive Kosten?
Bei der Einstellung von Mitarbeiter:innen mit Behinderung können Zuschüsse beantragt werden. Dabei werden 90 % der nicht behinderungsbedingten Kosten gefördert z. B. für die Anschaffung neuer Maschinen, Arbeitsgeräte, Büroeinrichtung oder Umbau- und Renovierungskosten.
Referentin:
Farina Bartosch, LWV-Hessen Integrationsamt
Zielgruppe:
Arbeitgeber:innen aus Mittelhessen und Personalverantwortliche
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Melden Sie sich über die E-Mail-Adresse EAA-MR@BWHW.DE an und wir schicken Ihnen den Zoom-Link zu.
Das Flüchtlingsberatungsnetzwerk BLEIB in Hessen II lädt Unternehmen zum Online-Workshop ein
In Deutschland leben rund 40.000 geflüchtete Jugendliche, die geduldet sind. Nur knapp 9.000 sind
laut der Organisation Pro Asyl in einer Ausbildungsduldung. Insgesamt arbeitet also nur ein sehr
geringer Teil und das, obwohl in vielen Betrieben die Fachkräfte fehlen. „Unsicherheit wie mit
Jugendlichen in Duldung als potenzielle Auszubildende umzugehen ist, ist ein Grund dafür“, sagt Tina
Martinson, die das Netzwerk BLEIB in Hessen II koordiniert. „Dabei ist Ausbildungsduldung ein Weg für
Unternehmen und ihre Auszubildenden, um auch im Falle eines negativ ausfallenden Asylbescheides
den Aufenthalt in Deutschland zu sichern, ergänzt Jana Borusko vom Hessischen Flüchtlingsrat (hfr).
Dies gilt nicht nur für die Zeit der Ausbildung, sondern auch für mindestens zwei weitere Jahre, die das
Unternehmen den oder die Mitarbeitende weiter beschäftigt.“ Somit können sich Unternehmen durch
die Ausbildungsduldung ihre Fachkräfte von morgen sichern und schützen gleichzeitig Menschen in
Duldung vor einer möglichen Abschiebung.
In dem kostenfreien Workshop, der gemeinsam mit dem hfr online durchgeführt wird, werden diese
Fragen geklärt: Worauf müssen Unternehmen bei der Ausbildungsduldung achten? Welche sind die
rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Ausbildungsduldung? Welche Unterstützung gibt es
für Unternehmen? Außerdem stellt sich ein Unternehmen aus Frankfurt vor und berichtet, welche
Erfahrungen sie mit Menschen in Duldung gemacht haben und welche Wege sie gegangen sind. Es
bleibt viel Raum für Fragen und Austausch.
Mehr Infos zu BLEIB in Hessen II unter www.bleibin.de