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Die Technische Hochschule Mittelhessen (THM) eröffnet am Donnerstag, 3. Juli 2025, auf dem Campus Friedberg, Wilhelm‑Leuschner‑Straße 13, den Innovationsraum und Makerspace OPEN A5 im Gebäude A5.
Dieser vereint offene Labore, studentische Werkstätten und digitale Technologien – von 3D‑Druck und Lasercutting über Elektronik und Textiltechnik bis hin zu Prototyping und kreativen Communities.
Zwischen 12 und 17 Uhr finden Rundgänge und Werkstattbesuche statt, ab 13.30 Uhr folgen die offizielle Eröffnung mit Grußworten von THM‑Vizepräsident Prof. Dirk Metzger und Bürgermeister Kjetil Dahlhaus sowie Präsentationen von Studierendenprojekten und Start-ups.
Ab 17 Uhr lädt die THINK Ideenarena zum Austausch visionärer Gründungsideen ein.
OPEN A5 steht allen Fachbereichen als Plattform für interdisziplinäre Lehre, angewandte Forschung und Transferprojekte offen. Weitere Informationen unter www.thm.de/opena5
Termin:
Donnerstag, 3. März 2016, 12:00 – 17:45 Uhr, Landgrafenhaus, Philipps-Universität Marburg, Universitätsstr. 7, 35037 Marburg.
Freitag, 4. März 2016, 08:45 – 13:15 Uhr, Aula der Alten Universität, Lahntor 3, 35037 Marburg
Gebühr:
€ 845,–. Bei gleichzeitiger Anmeldung von zwei Personen der gleichen Firma/ Institution beträgt die Teilnahmegebühr € 700,– pro Person*, bei gleichzeitiger Anmeldung von drei Personen € 600,– pro Person.
Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen sieht unter anderem die Einführung des neuen Straftatbestands der „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen“ (§ 299a StGB-E) vor, nachdem der Große Senat 2012 eine Strafbarkeit niedergelassener Ärzte wegen Bestechung und Bestechlichkeit gem. § 299 StGB mangels Amtsträgereigenschaft bzw. Beauftragtenstellung verneinte.
In diesem Zusammenhang werden neben der problematischen Formulierung der Tatbestandsmerkmale mit Blick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und der möglicherweise eintretenden Kriminalisierung grundsätzlich erwünschter Kooperationen auch die Schutzgüter des § 299a StGB-E diskutiert.
So finden sich in der Gesetzesbegründung als Zielsetzungen sowohl der Schutz des Wettbewerbs im Gesundheitswesen als auch die Sicherung des Vertrauens der Allgemeinheit in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen. Aber auch die Verletzung von Vermögensinteressen der Wettbewerber und Patienten sowie der gesetzlichen Krankenversicherungen soll verhindert werden, um einer Verteuerung medizinischer Leistungen und steigenden Kosten im Gesundheitswesen entgegenzuwirken.
Die 19. Marburger Gespräche zum Pharmarecht setzen ihren ersten Schwerpunkt auf die hiermit einhergehenden rechtlichen Fragestellungen und Probleme. Der einleitende Vortrag befasst sich mit strafrechtlichen Schutzanliegen im Gesundheitswesen. Danach werden die Kooperationsformen der Akteure im Gesundheitswesen sowie die Thematik der Zuwendungen und Anreize in diesem Bereich untersucht. In der Folge stehen praktische wie auch rechtliche Fragen der Umsetzung der anstehenden Regulierungen in einem Unternehmen, insbesondere auf dessen Leitungsebene, im Mittelpunkt, da neben den operativ Tätigen die Leistungsorgane ebenfalls eigene Risiken tragen. Im Anschluss daran werden - in mittlerweile guter Tradition der Marburger Gespräche zum Pharmarecht - neue Entwicklungen im Verfahren nach dem AMNOG aufgezeigt.
Abschließend wird am ersten Tag auf aktuelle Fragen zu Rabattvereinbarungen sowie insbesondere auf Wirkstoffvereinbarungen der Krankenkassen als neue Steuerungsinstrumente eingegangen.
Der zweite Tag der Marburger Gespräche zum Pharmarecht befasst sich mit den Themen Innovation und Naturheilkunde und beginnt mit einem Vortrag über Rechtsfragen zur zweiten medizinischen Indikation, insbesondere zum Innovationsschutz von Arzneimitteln mit patentgeschützten und patentfreien Indikationen. Anschließend wird die Verantwortungsabgrenzung bei klinischen Prüfungen bzw. der Vertragsgestaltung nach neuem Recht thematisiert. Es folgt ein Vortrag, der den Status und die Entwicklung pflanzlicher Gesundheitsprodukte in Deutschland und Europa beleuchtet.
Die 19. Marburger Gespräche zum Pharmarecht enden schließlich mit einem Vortrag zu der globalen Marktentwicklung und Regulierung pflanzlicher Gesundheitsprodukte.
Den Flyer zur Veranstaltung mit dem detaillierten Programm finden Sie unter diesem Link.