Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber laden zur Online-Veranstaltung zum Thema "Investitionen für neue Arbeitsplätze" ein.
Was sind investive Kosten?
Bei der Einstellung von Mitarbeiter:innen mit Behinderung können Zuschüsse beantragt werden. Dabei werden 90 % der nicht behinderungsbedingten Kosten gefördert z. B. für die Anschaffung neuer Maschinen, Arbeitsgeräte, Büroeinrichtung oder Umbau- und Renovierungskosten.
Referentin:
Farina Bartosch, LWV-Hessen Integrationsamt
Zielgruppe:
Arbeitgeber:innen aus Mittelhessen und Personalverantwortliche
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Melden Sie sich über die E-Mail-Adresse