Effizienzdruck, Überwachung und ständige Veränderungen prägen die Arbeitswelt. Was hohe Produktivität und Kundenzufriedenheit verspricht, kann für das Unternehmen zur Kostenfalle werden, wenn die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer darunter leidet. Oft nimmt nicht einmal der Arbeitnehmer selbst wahr, wenn es zu viel wird und sich ein schleichender Prozess der Persönlichkeitsveränderung, der Erschöpfung und des Leistungsabfalls einstellt. Dabei hat der Arbeitgeber nach dem Gesetz die Arbeit so zu gestalten, dass der Arbeitnehmer vor Gefahren für seine Gesundheit und hierzu zählt auch die psychische Gesundheit geschützt ist. Um dies zu gewährleisten muss der Arbeitgeber mögliche Gefahrenquellen regelmäßig systematisch ermitteln, dokumentieren und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen. Doch wie setzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung um? Welche Regeln muss er dabei beachten? Und was passiert, wenn der Arbeitgeber sich mit diesem Thema nicht befasst?
Der Arbeitskreis Personal der IHK Gießen-Friedberg lädt ein zu einer Informationsveranstaltung mit Erfahrungsaustausch am
Donnerstag, den 4. Mai 2017 von 14.00 bis ca. 17.30 Uhr
im Plenarsaal der IHK, Lonystr. 7 in 35390 Gießen.
Es werden zunächst die Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz des Arbeitnehmers vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz im Lichte der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung vorgestellt. Sodann werden Sie erfahren, wie Sie Risikofaktoren richtig einschätzen, strukturelle Vorkehrungen zur Stressprävention in Ihrer Organisation effektiv umsetzen und Resilienz Ihrer Mitarbeiter entwickeln und ausbauen können. Gastreferent ist Herr Martin Lischka, selbstständiger Management- und Mentalcoach sowie Wirtschaftsmediator.